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Türkisches System für Kohlenstoffgutschriften und -ausgleich: Nutzung von Kohlenstoffgutschriften im Emissionshandelssystem und der Türkisen Gutschrift

  • Autorenbild: Goldstein Carbon
    Goldstein Carbon
  • vor 3 Tagen
  • 10 Min. Lesezeit

Türkisches Kohlenstoffgutschriften- und Ausgleichssystem: Turkuaz-Kredit und Nutzung von Kohlenstoffgutschriften im ETS

Die Türkei befindet sich im Einklang mit ihren Zielen für eine kohlenstoffarme Entwicklung in einem raschen und umfassenden Transformationsprozess. Nach der Veröffentlichung des Entwurfs des Klimagesetzes und der Rechtsverordnung für das Emissionshandelssystem (EHS) wurde nun der erste Entwurf der Rechtsverordnung zum Türkischen System für Kohlenstoffgutschriften und -ausgleich der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt.


Diese Regelung geht über einen reinen Rechtstext hinaus und stellt eine greifbare Komponente der Vision einer kohlenstoffarmen Entwicklung dar. Während die Verordnung das Bestreben der Türkei stärkt, ein aktiver Akteur auf den internationalen Kohlenstoffmärkten zu sein, bietet sie der Privatwirtschaft und Projektentwicklern den rechtlichen Rahmen, um international zertifizierte Projekte in das türkische EHS zur Kompensation einzubringen, und führt erstmals im rechtlichen Kontext das Nationale Registersystem und die Türkise Gutschrift ein.


Die Hauptziele der neuen Verordnung sind:


  • Schaffung einer institutionellen Infrastruktur für die Erzeugung und den Handel von Kohlenstoffgutschriften,

  • Systematische Umsetzung eines nationalen Kohlenstoffausgleichsmechanismus,

  • Sicherstellung der internationalen Marktfähigkeit von in der Türkei entwickelten Projekten,

  • Und vor allem Förderung von Investitionen, die Treibhausgasemissionen verringern oder beseitigen,

  • Einführung der Türkisen Gutschrift als nationale Gutschriftseinheit.


Obwohl die Verordnung den allgemeinen Rahmen der Anwendungen umreißt, werden die detaillierten Verfahren und Grundsätze zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.


Inhaltsverzeichnis:



Definitionen


Ausgleich: Verwendung von Kohlenstoffgutschriften im Rahmen des Türkischen Emissionshandelssystems zur Erfüllung von Verpflichtungen oder freiwilligen Zusagen.


Validierung und Verifizierung: Der umfassende Bewertungsprozess, der von der validierenden Stelle durchgeführt wird, um festzustellen, dass die in Programm-/Projektdokumenten angegebenen Maßnahmen, Annahmen, Einschränkungen und Methoden in angemessenem Umfang gemäß den Anforderungen des Türkischen Kohlenstoffausgleichssystems enthalten sind, sowie die Arbeit der verifizierenden Stellen, um festzustellen, dass die Erklärung mit historischen Daten und Informationen des Programms/Projekts sachlich korrekt ist und den Anforderungen des Türkischen Kohlenstoffausgleichssystems entspricht.


Validierende und verifizierende Stellen: Von TÜRKAK akkreditierte Organisationen, die befugt sind, Programme/Projekte zur Reduzierung oder Entfernung von Treibhausgasen zu validieren und zu verifizieren, um die Bestimmungen dieser Verordnung zu erfüllen.


Freiwillige Zusagen: Freiwillig von Institutionen, Organisationen, Unternehmen oder Einzelpersonen erklärte Ziele zur Verringerung oder Beseitigung ihres CO₂-Fußabdrucks.


Programme zur Kohlenstoffgutschrift: Programme/Projekte, die außerhalb des Türkischen Kohlenstoffausgleichssystems nach international anerkannten Grundsätzen Kohlenstoffgutschriften erzeugen, einschließlich des Mechanismus für saubere Entwicklung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und Systeme gemäß Artikel 6 des Pariser Abkommens, die im Einklang mit den Rahmenbedingungen, Kriterien und Methoden entwickelt wurden, die von Staaten oder unabhängigen Organisationen erstellt wurden. (Beispiel: Gold Standard, Verra, ICR usw.)


Stilllegung: Der Vorgang, eine Kohlenstoffgutschrift inaktiv zu machen, sodass sie nicht mehr gehandelt oder verkauft werden kann, indem sie auf das Stilllegungskonto des Registers übertragen wird.


Ausgabe: Der Prozess der offiziellen Erstellung und Registrierung von Kohlenstoffgutschriften oder Emissionsrechten auf den Namen eines Projekts, nachdem es den Verifizierungsprozess erfolgreich bestanden hat.


Autorisierungsschreiben: Von dem Präsidium ausgestelltes Dokument, das gemäß dem Prinzip der Vermeidung von Doppelzählung zusichert, dass die im Dokument angegebene Menge an Treibhausgasemissionsreduktion oder -beseitigung nicht in den national festgelegten Beitragszielen (NDC) des Landes verwendet wird.


Was ist die Türkise Gutschrift?


Im Rahmen des TR KDS werden die erzeugten Kohlenstoffgutschriften "Türkise Gutschrift genannt. Jede Türkise Gutschrift steht für eine Tonne Kohlendioxidäquivalent an Treibhausgasemissionen. Damit ein Programm/Projekt "Türkise Gutschrift“ erzeugen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:


  1. Verpflichtung zur Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung: Jedes Projekt oder Programm im Rahmen des TR KDS muss zu mindestens drei der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) beitragen. Eines dieser Ziele muss zwingend „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“ sein.


  2. Vermeidung von Doppelzählung und Doppelfinanzierung: Projekte dürfen zuvor keine Kohlenstoffgutschriften oder ähnliche Zertifikate erzeugt haben im Rahmen von:


    • Internationalen Mechanismen zur Kohlenstoffgutschrift gemäß Artikel 6 des Pariser Abkommens,

    • Beliebigen internationalen Programmen zur Kohlenstoffgutschrift,

    • YEK-G (Herkunftsnachweis für erneuerbare Energien) oder I-REC Zertifikat,

    • Sonstigen Zertifizierungssystemen in Bezug auf die Energieeigenschaft.


  3. Unabhängiger Validierungs- und Verifizierungsprozess: Die Validierung (Validation) und Verifizierung (Verification) eines Projekts dürfen nicht von derselben Stelle durchgeführt werden. Diese Bestimmung wurde eingeführt, um die Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit des Prozesses sicherzustellen.


Rolle des Präsidiums, des TSE und des TÜRKAK


Das Türkische Kohlenstoffausgleichssystem (TR KDS) beschränkt sich nicht nur auf die Zertifizierung von Emissionsminderungsprojekten, sondern bietet ein ganzheitliches Governance-Modell – von der Methodologie bis zur Verifizierung, von der Akkreditierung bis zur Stilllegung auf dem Markt.


Um sicherzustellen, dass das System transparent, zuverlässig und nachhaltig betrieben wird, wurden drei zentrale institutionelle Akteure benannt:


  • Präsidium (Präsidium für Klimawandel) (Strategische Steuerung)

  • Türkisches Normungsinstitut (TSE) (Operative Umsetzung)

  • Türkische Akkreditierungsagentur (TÜRKAK) (Qualitätssicherung und Aufsicht)


Präsidium


Das Präsidium ist die Hauptinstanz, die die Zuverlässigkeit des TR KDS und die Einhaltung der Verordnung gewährleistet, Programm-/Projektprozesse bei Bedarf überprüft und die strategische Ausrichtung des Systems überwacht. Seine Aufgaben und Befugnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:


  • Die Behörde, die Methodologieentwicklungsanträge auslöst: Das Präsidium kann das TSE offiziell auffordern, im Einklang mit den vorrangigen Bereichen der Emissionsminderung in der Türkei eine Methodologie zu entwickeln, und genehmigt die Erstellung, Aktualisierung und Anpassung von Methodologien, die vom TSE als geeignet erachtet werden.


  • Hochrangiger Zugriff auf das Registersystem: Das Präsidium verfügt über Administratorzugriff auf das Türkische Kohlenstoffausgleichs-Registersystem, in dem TR-KDS-Projekte erfasst und überwacht werden. Dies ermöglicht eine zentrale Aufsicht im Hinblick auf die politische Ausrichtung.


  • Die jährlich erzeugte und stillgelegte Menge an Kohlenstoffgutschriften wird auf der offiziellen Website des Präsidiums veröffentlicht.


Türkisches Normungsinstitut (TSE)


Das Türkische Normungsinstitut (TSE) ist befugt, die technische und operative Infrastruktur des TR KDS aufzubauen und zu betreiben. Sein Aufgabenbereich ist breit gefächert und bildet das Rückgrat des Systems:


  • Entwicklung und Veröffentlichung von Methodologien: Entwickelt, veröffentlicht und aktualisiert bzw. überarbeitet bei Bedarf spezielle Methodologien zur Erzeugung von Kohlenstoffgutschriften für TR KDS.


  • Einrichtung und Betrieb des Registersystems: Schafft die digitale und prozedurale Infrastruktur des Türkischen Kohlenstoffausgleichs-Registersystems und betreibt es effizient und transparent.


  • Definition aller Prozesse: Vom Projektantrag über Validierung und Verifizierung bis hin zur Stilllegung (Retirement) der Türkisen Gutschriften – das TSE definiert alle technischen Prozesse und Anforderungen.


Damit fungiert das TSE sowohl als Standardgeber als auch als Betriebsleiter des TR KDS und sichert so die technische Integrität und Funktionsfähigkeit des Systems.


Türkische Akkreditierungsagentur (TÜRKAK)


Die Türkische Akkreditierungsagentur (TÜRKAK) ist befugt, validierende und verifizierende Stellen zu akkreditieren, die im Rahmen des TR KDS tätig werden. Ihre Aufgaben sind:


  • Durchführung des Akkreditierungsprozesses: Bewertet, ob validierende und verifizierende Stellen die Anforderungen des Systems erfüllen, und erteilt die Akkreditierung.


  • Öffentliche Bekanntmachung: Veröffentlicht die Liste der akkreditierten bzw. nicht mehr akkreditierten Stellen öffentlich und teilt diese Informationen offiziell dem Präsidium und dem TSE mit.


  • Sicherung der Qualität: Gewährleistet, dass das TR KDS transparent, nachvollziehbar und offen für unparteiische Prüfungen betrieben wird.


Von TÜRKAK akkreditierte Stellen bewerten die Übereinstimmung der Ziele und Durchführungsvorschriften von Projekten oder Programmen mit den Anforderungen des TR KDS, erstellen einen umfassenden Validierungsbericht, prüfen die sachliche Richtigkeit und Systemkonformität historischer Daten und Informationen des Projekts, geben eine Verifizierungsmeinung ab und erstellen den entsprechenden Verifizierungsbericht.


Prozessablauf: Funktionsweise des TR KDS von der Projektphase bis zur Stilllegung der Gutschriften


1. Antragsverfahren: Der Programm-/Projektinhaber stellt gemäß den vom TSE zu veröffentlichenden Antragsverfahren und -grundsätzen einen Antrag beim TR KDS. Das TSE prüft die Unterlagen innerhalb von 10 Arbeitstagen. Positiv bewertete Projekte/Programme zahlen die Registrierungsgebühr.


2. Validierung: Projekte werden von einer unabhängigen „validierenden Stelle“ geprüft, anschließend im Registersystem erfasst und mit einem projektspezifischen Konto versehen.


3. Überwachung und Verifizierung: Nach der Umsetzungsphase wird die Menge der Emissionsminderung/-beseitigung von einer unabhängigen „verifizierenden Stelle“ gemeldet.


4. Ausgabe der Türkisen Gutschrift: Die Menge wird für den im Verfahren festgelegten Zeitraum in Form von Gutschriften ausgegeben. Die Ausgabe wird jedoch erst nach Zahlung der Ausgabegebühr für die Türkise Gutschrift aktiviert.


5. Gutschrift-Transaktionen: Ausgegebene Türkise Gutschriften werden über das vom TSE betriebene Türkische Kohlenstoffausgleichs-Registersystem (TR KDS) verwaltet, unter anderem durch:


  • Übertragung

  • Annullierung

  • Rücknahme

  • Stilllegung


Verpflichtende Marktnutzung


Unternehmen mit Verpflichtungen im Rahmen des TR EHS können in begrenztem Umfang Türkise Gutschriften, die im Rahmen des TR KDS erzeugt wurden, verwenden, um ihre Pflicht zur Abgabe von Zertifikaten zu erfüllen.


  • Die Nutzungsquote wird vom Präsidium festgelegt und regelmäßig bekannt gegeben (derzeit auf 10 % begrenzt).


Dies gewährleistet Marktstabilität, ein ausgewogenes Preisgefüge entsprechend dem Angebot und verhindert spekulative Bewegungen.


Diese Struktur ermöglicht es den Türkisen Gutschriften, eine ergänzende Rolle im EHS zu spielen und „Kohlenstoffflexibilität“ zu schaffen.


Allerdings dürfen Kohlenstoffgutschriften, die im Rahmen des EHS zu Ausgleichszwecken verwendet werden, nicht älter als 5 Jahre ab dem Produktionsdatum sein. Diese Regelung:


  • Erhält die Aktualität und die ökologische Integrität der Gutschriften,

  • Begrenzt den Umlauf älterer Gutschriften mit geringerem Wirkungspotenzial.


Außerdem können Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien (YEK-G) und andere Umweltkennzeichnungen, die Informationen über die Energieeigenschaft liefern, im Rahmen des TR EHS nicht zu Ausgleichszwecken verwendet werden.


Rolle der Türkisen Gutschriften bei freiwilligen Zusagen


Nicht nur verpflichtende Märkte, sondern auch freiwillige Zusagen haben in diesem System einen wichtigen Stellenwert. Wenn Organisationen im Rahmen ihrer freiwilligen Zusagen Türkise Gutschriften verwenden möchten:


  • Die verwendete Gutschriftenmenge wird im TR KDS-Registersystem „stillgelegt“,

  • Dadurch wird das Risiko der Doppelverwendung ausgeschlossen und der Wert der Gutschrift gewahrt.


Diese Anwendung gewährleistet Transparenz und Sicherheit bei der Berichterstattung, insbesondere für Unternehmen, Finanzinstitute und Exporteure mit Netto-Null-Zielen.


Die Verordnung weist den öffentlichen Institutionen auch eine klare Aufgabe zu: Mechanismen zu entwickeln, die die Nutzung der Türkisen Gutschriften bei freiwilligen Zusagen fördern.


Die Position der Türkei auf den internationalen Kohlenstoffmärkten


Das Türkische Kohlenstoffausgleichssystem (TR KDS) ist nicht nur ein Mechanismus zur Regulierung des inländischen Kohlenstoffmarktes, sondern bietet auch einen Rahmen für die Integration in der Türkei entwickelter Projekte in internationale Kohlenstoffmärkte.


Im Mittelpunkt dieser Integration steht der "Autorisierungsmechanismus“, der vom Präsidium und dem Kohlenstoffmarktrat durchgeführt wird.


Wie funktioniert der Autorisierungsprozess?


  • Das Präsidium erteilt im Einklang mit dem Beschluss des Kohlenstoffmarktrates ein Autorisierungsschreiben, um Gutschriften aus Projekten, die im Rahmen des TR KDS oder anderer anerkannter Kohlenstoffgutschriftenprogramme entwickelt wurden, auf den internationalen Märkten anzuerkennen.


  • Die Autorisierung kann vollständig oder teilweise erfolgen und wird in der Regel über ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Ausschreibungen werden auf der offiziellen Website des Präsidiums bekannt gegeben.


  • Autorisierte Projekte werden im Türkischen Internationalen Kohlenstoffregistersystem erfasst. Dies ist ein wichtiger Schritt für Transparenz, Nachverfolgbarkeit und internationale Anerkennung.


  • Autorisierungsschreiben sind zeitlich befristet. Gutschriften außerhalb dieses Zeitraums können auf den internationalen Märkten nicht verwendet werden.


  • Autorisierte Kohlenstoffgutschriften werden nicht in den national festgelegten Beitrag (NDC) der Türkei aufgenommen. Damit wird eine Doppelzählung verhindert, und diese Gutschriften werden ohne Anrechnung auf die Emissionsminderungsziele der Türkei ausgegeben, was eine vollständige Übereinstimmung mit den Artikeln 6.2 und 6.4 des Pariser Abkommens sicherstellt.


  • Autorisierungsschreiben können auch im Rahmen des Kreditmechanismus des Pariser Abkommens erteilt werden.


  • Das Präsidium kann mit Beschluss des Kohlenstoffmarktrates Autorisierungsschreiben zurückziehen oder deren Geltungsbereich ändern.


Türkisches Internationales Kohlenstoffregistersystem


Das Türkische Internationale Kohlenstoffregistersystem ist ein zentrales Datensystem, das vom Präsidium eingerichtet und betrieben wird. Seine Hauptfunktionen sind:


  • Überwachung von Projekten innerhalb der Türkei, die in internationalen Kohlenstoffgutschriftenprogrammen registriert sind,


  • Verwaltung von Projekten, die ein Autorisierungsschreiben erhalten haben,


  • Überwachung von aus internationalen Märkten importierten Kohlenstoffgutschriften,


  • Einrichtung eines Kontrollmechanismus, der Doppelzählungen in der nationalen Kohlenstoffbilanz der Türkei verhindert.


Dieses System wird eine Schlüsselrolle bei der Erfüllung der Verpflichtungen der Türkei gemäß Artikel 6 des Pariser Abkommens und bei der Genauigkeit der nationalen Emissionsminderungskonten spielen.


Gemäß der neuen Verordnung gilt:


  • Jede Tätigkeit zur Erzeugung internationaler Kohlenstoffgutschriften, die in der Türkei außerhalb des TR KDS durchgeführt wird, muss nun im Türkischen Internationalen Kohlenstoffregistersystem erfasst werden.


  • Projekte, die bereits in internationalen Kohlenstoffprogrammen registriert sind, müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach der Eröffnung des Türkischen Internationalen Kohlenstoffregistersystems registrieren lassen.


  • Projekte, die noch nicht international registriert sind, müssen sich innerhalb von 90 Tagen ab ihrem ersten Registrierungsdatum eintragen lassen.


Die Verordnung sieht auch ausdrücklich vor, dass Protokolle zwischen dem Türkischen Internationalen Kohlenstoffregistersystem und internationalen Kohlenstoffgutschriftenprogrammen geschlossen werden können. Dadurch können:


  • Daten gegenseitig synchronisiert werden,


  • Projekte ohne Zustimmung der Türkei nicht im Ausland registriert werden,


  • Ein vollständig kompatibles, aber die nationale Souveränität schützendes System mit globalen Zertifizierungsmechanismen geschaffen werden.


Übergangsregelung: Brücke zur Türkisen Gutschrift


Bis die Infrastruktur des TR KDS fertiggestellt ist und Türkise Gutschriften offiziell ausgegeben werden, tritt auf dem türkischen Kohlenstoffmarkt ein vorübergehendes Übergangsregime in Kraft. Diese Übergangsphase gewährleistet sowohl die Kontinuität des Marktes als auch eine Anpassungsmöglichkeit für Projektträger und Investoren.


Gemäß Vorübergehendem Artikel 1:


1. Vorübergehende Nutzung internationaler Kohlenstoffgutschriften


Vom Kohlenstoffmarktrat festgelegte Kohlenstoffgutschriften, die von internationalen Programmen zur Kohlenstoffgutschrift erzeugt wurden, können im Rahmen des TR KDS vorübergehend verwendet werden für:


  • Ausgleichsvorgänge (Artikel 13 des TR KDS-Verordnungsentwurfs),

  • Verwendung im TR EHS (Artikel 14 des TR KDS-Verordnungsentwurfs),

  • Freiwillige Zusagen (Artikel 15 des TR KDS-Verordnungsentwurfs).


Dies verhindert mögliche Marktstillstände und ermöglicht es Projekten, voranzukommen und zertifiziert zu werden.


Hinweis: Gemäß der Verordnung zum Türkischen Emissionshandelssystem dürfen Kohlenstoffgutschriften ab 2028 (erste Umsetzungsperiode) verwendet werden.


2. Formalisierung durch Protokolle


In dieser Übergangsphase kann das Präsidium mit den zu verwendenden Kohlenstoffgutschriftenprogrammen (z. B. Gold Standard, Verra, ICR) offizielle Protokolle unterzeichnen. Dies gewährleistet sowohl Anwendungssicherheit als auch die Möglichkeit für die Türkei, ein paralleles, vorübergehendes Kontrollsystem zu ihrem eigenen System einzurichten.


3. Nur in der Türkei durchgeführte Projekte sind gültig


Obwohl Gutschriften aus internationalen Kohlenstoffmärkten vorübergehend verwendet werden können, können nur:


  • Projekte innerhalb der Republik Türkei,

  • die eine tatsächliche Verringerung/Beseitigung von Treibhausgasemissionen erreicht haben,


in den vorübergehenden Geltungsbereich aufgenommen werden.


Fazit: Was passiert mit den Kohlenstoffgutschriften Ihres Projekts?


Da bestehende Kohlenstoffgutschriften nicht älter als 5 Jahre ab ihrem Ausstellungsdatum sein dürfen und die erste Umsetzungsperiode des EHS 2028 beginnt, kann daraus geschlossen werden, dass ab 2023 erzeugte Kohlenstoffgutschriften für nationale Ausgleichsverpflichtungen genutzt werden können.


Kohlenstoffgutschriften aus früheren Jahren können jedoch nicht in das nationale Ausgleichssystem integriert werden. Daher müssen diese Gutschriften auf die freiwilligen Kohlenstoffmärkte im Ausland ausgerichtet werden. Für die Durchführung dieses Prozesses wird voraussichtlich die Einholung der erforderlichen Autorisierungsschreiben von den zuständigen Behörden notwendig sein.


Ab 2028 können neu generierte Kohlenstoffgutschriften sowohl für die 10 %ige Ausgleichsverpflichtung als auch für freiwillige Kohlenstoffmärkte innerhalb des nationalen Systems der Türkei verwendet werden. Dies ermöglicht Investoren eine flexible Nutzung der Gutschriften und schafft doppelten Mehrwert.


Darüber hinaus könnte künftig, falls erforderlich, auch der Übergang von Kohlenstoffgutschriften, die von international akkreditierten Programmen zur Kohlenstoffgutschrift erzeugt wurden, in das nationale System der Türkisen Gutschriften in Betracht gezogen werden. Dieser Übergang wäre ein wichtiger Schritt zur Stärkung der internationalen Kompatibilität und Integration der Türkei auf dem Kohlenstoffmarkt.

Die meisten Fragen zum Türkischen Emissionshandelssystem und TR KDS werden in den kommenden detaillierten Verfahren und Grundsätzen geklärt. Die Verfahren und Grundsätze zur Entwicklung und Bewertung von Methodologien werden vom Präsidium und dem Türkischen Normungsinstitut (TSE) festgelegt, um den Markt zu steuern. Während die Details zu Konten- und Transaktionsarten im Rahmen des Türkischen Kohlenstoffausgleichs-Registersystems vom TSE bekannt gegeben werden, werden die Verfahren und Grundsätze für die Autorisierungsschreiben, die für die Nutzung von Gutschriften auf internationalen Kohlenstoffmärkten erforderlich sind – einschließlich Antragsverfahren, Beiträge und Gebührenmechanismen – im Rahmen der vom Präsidium zu veröffentlichenden Verfahren und Grundsätze festgelegt. Schließlich werden alle technischen Verfahren zur Validierung und Verifizierung sowie der strukturelle Rahmen der verifizierenden Stellen durch die vom TSE herausgegebenen Verfahren und Grundsätze geregelt.


Lesen Sie hier das vollständige Klimagesetz.


Lesen Sie hier die vollständige ETS-Verordnung im Entwurf.


Lesen Sie den vollständigen Entwurf der Verordnung über die Kohlenstoffgutschrift und -kompensation.


Goldstein Carbon verfolgt weiterhin aufmerksam die Entwicklungen in der Gesetzgebung sowohl auf den nationalen als auch auf den internationalen Kohlenstoffmärkten und teilt diese mit Ihnen. Wir bieten eine zuverlässige Beratungsdienstleistung, indem wir Chancen und Risiken, die sich beim Übergang in die neue Periode ergeben, im Voraus einschätzen.


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