Der erste Entwurf des türkischen Emissionshandelssystems wurde veröffentlicht!
- Goldstein Carbon

- 25. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Der erste Entwurf der Verordnung zum Emissionshandelssystem (ETS) wurde veröffentlicht und markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Klimapolitik der Türkei. Dieses System führt eine CO₂-Bepreisung ein, um die Reduzierung von Treibhausgasen (THG) zu fördern, und schafft gleichzeitig einen neuen Marktmechanismus zur Beschleunigung der grünen Transformation. Es umfasst Genehmigungsprozesse, Zuteilungsmanagement, den Betrieb von Primär- und Sekundärmärkten, Marktstabilität sowie die Nutzung freiwilliger CO₂-Gutschriften.
Laut den grundlegenden Regelungen sind THG-Emissionsgenehmigungen ab dem Inkrafttreten fünf Jahre gültig. Unternehmen müssen mindestens sechs Monate vor Ablauf einen Verlängerungsantrag stellen und vor Ablauf der fünf Jahre eine neue Genehmigung erhalten.
Die Obergrenze des Systems basiert auf Emissionsintensität. Zuteilungen werden über das Register ausgegeben und können entweder auf dem Primärmarkt versteigert oder nach festgelegten Quoten kostenlos zugeteilt werden. Die Umsetzung wird durch Verordnungen der Energiemarkt-Regulierungsbehörde (EPDK) geregelt.
Unternehmen müssen ihre Verpflichtungen bis zum letzten Arbeitstag im November jedes Jahres erfüllen, basierend auf verifizierten Emissionsberichten pro Anlage. Wenn eine Anlage ihre Verpflichtung nicht erfüllen kann, wird unter bestimmten Bedingungen ein zusätzlicher Reservemechanismus aktiviert. Diese Reserve darf nur zur Erfüllung der Verpflichtung verwendet werden und darf 10 % der nationalen ETS-Obergrenze nicht überschreiten. Wenn eine Anlage mehr als 70 % kostenlos zugeteilt bekam, müssen diese vollständig abgegeben sein. Bei weniger als 70 % muss mindestens 70 % der Verpflichtung erfüllt sein und das Konto leer sein, um auf die Reserve zugreifen zu können. Beispiel: Wenn ein Unternehmen 100.000 Tonnen Emissionen meldet und 75 % als kostenlose Zuteilung erhalten hat, müssen diese vollständig abgegeben werden, um die Reserve zu nutzen.
Nach Veröffentlichung des Nationalen Zuteilungsplans werden die Zuteilungen innerhalb von 15 Werktagen entsprechend dem veröffentlichten Auktionskalender am Primärmarkt versteigert. Sekundärmärkte arbeiten kontinuierlich: Marktteilnehmer können Überschüsse verkaufen oder Defizite ausgleichen. Beispiel: Ein Unternehmen verkauft seine Überschüsse, ein anderes kauft, um seine Pflicht zu erfüllen.
Zur Gewährleistung stabiler Preise wird ein Marktstabilisierungsmechanismus eingeführt. Ein Marktstabilisierungsreserve gleicht Angebot und Nachfrage im Primärmarkt aus. Zudem sind Bankings- und Leihmechanismen erlaubt, um die Flexibilität zu erhöhen.
Darüber hinaus werden freiwillige CO₂-Gutschriften aus zertifizierten Projekten in das System integriert. Diese dürfen bis zu 10 % der Verpflichtung einer Anlage abdecken. Dies bietet den Betreibern Flexibilität und fördert lokale CO₂-Reduktionsprojekte. Beispiel: Eine Anlage mit 200.000 Tonnen Emissionen kann 20.000 Tonnen mit freiwilligen Gutschriften aus lokalen erneuerbaren Energie- oder Energieeffizienzprojekten decken. Das stärkt den lokalen CO₂-Markt und senkt die Kosten.
Goldstein Carbon versteht es als Priorität, Unternehmen in dieser Transformation zu begleiten, Wissen zu vermitteln und Prozesse verständlich zu machen. Für Unterstützung bei ETS-Verpflichtungen, CO₂-Marktstrategien und der Nutzung freiwilliger Gutschriften können Sie jederzeit uns kontaktieren und sich an unser Expertenteam wenden.









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